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Ostwall 30
46282 Dorsten

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Telefax: +49 (0)2362 992648
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Internet: www.ip-wm.de

Geschäftsführerin: Lurdes Sartory

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BLZ: 42662320
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Journalistisch-redaktionelle Verantwortung
IP Wellness und Marketing GmbH, Ostwall 30, 46282 Dorsten
Ansprechpartner: Geschäftsführerin Lurdes Sartory

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an: Geschäftsführerin Lurdes Sartory

Keine Haftung
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Schutzrechtsverletzung
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Haftung für Links

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Allgemeine Geschäftsbedingungen IP Wellness & Marketing GmbH, Ostwall 30, 46282 Dorsten

§ 1 Vertragsabschluss
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung anerkannt und sind für die Dauer der Geschäftsbeziehungen bindend. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail) und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. durch Leistung zustande. Zusicherungen, Nebenansprachen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren.

§ 2 Auftragsbearbeitung für Logoentwicklungen und Marketing-Pakete
(1) Bei Gestaltung eines Logos gehen nach Fertigstellung, Abnahme und Zahlung der gesamten Vergütung natürlich sämtliche Nutzungsrechte auf den Kunden über. Sollte der Kunde bereits konkrete Vorstellungen darstellen, wird anhand dieser Vorstellung ein Entwurf gefertigt, ansonsten wird frei gestaltet.
(2) Gestellte Termine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit immer eingehalten. Dies gilt insbesondere, wenn die Auftragnehmerin für die Organisation des Drucks beauftragt wurde und es wider Erwarten in der Druckerei länger dauert als angegeben. Hierfür trägt die Auftragnehmerin keine Verantwortung. Bei Überschreiten der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadenersatz. (3) Für Farbabweichungen im Druck übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung, es wird die Entwurfsversion in den Druck gegeben, von der der Auftraggeber zuvor einen Korrekturausdruck bzw. PDF zur Ansicht erhalten hat. Die Begutachtung von Korrekturabzügen sowie die schriftliche oder fernmündliche Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber entbindet die Auftragnehmerin von jeder Verantwortung für spätere Fehler. Zur Erstellung eines Proofs vor Drucklegung wird ausdrücklich geraten, wenn der Druckauftrag durch den Auftraggeber in Eigenregie vergeben wird. (4) Kostenlose Testarbeiten zur Prüfung der Arbeitsqualität der Auftragnehmerin sind grundsätzlich
nicht möglich.

§ 2.1 Bereitstellung von Unterlagen für Logoentwicklungen und Marketing-Pakete
(1) Für die frühzeitige, einwandfreie Lieferung der zu Produktion benötigten Unterlagen (Schriften, Grafik-Dateien, Fotografien, Zeichnungen, o. ä.) ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach Vorgaben der Auftragnehmerin zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in Kraft, an dem die Unterlagen beim Auftragnehmer eingehen. Entsprechen die vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen nicht den vom Auftraggeber angegebenen Vorgaben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann nach Absprache mit dem Auftraggeber die Auftragnehmerin die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten verändern.
(2) Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben der Auftragnehmerin zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht von der Auftragnehmerin zu verantworten sind. Druckvorstufen (digitaler Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom Auftraggeber umgehend zu prüfen. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich eintreffen. Treffen vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die Druckvorstufe damit als vom Auftraggeber freigegeben. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. (3) Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den Auftraggeber über. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat. Für Rechtschreibfehler nach Freigabe übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Verantwortung. Der Auftraggeber ist verantwortlich für das Korrekturlesen.

§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Montage-, Verpackungs- und Versandkosten, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Berechnet wird der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis.

§ 4 Lieferung und Zahlung
§ 4.1 Lieferung

(1) Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehne Lieferungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet. (2) Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, falls nichts anderes vereinbart ist. (3) Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., hat die Auftragnehmerin nicht einzustehen. In einem solchen Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4.2 Zahlung
(1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen zulässig und nur dann, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung seitens des Käufers mit Gegenansprüchen ist nicht statthaft. (2) Die Auftragnehmerin akzeptiert als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung und Überweisungen. Entstehende Kosten für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber. Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Nicht-Gefallen im Speziellen von produzierten Marketingprodukten (Print, Werbeanlagen etc.) ist nicht möglich. (3) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu entrichten. (4) Ist der Käufer mit der Zahlung der Rechnung in Verzug geraten oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig; dies gilt auch für den Saldo jedes für den Kunden geführten Kontokorrents.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Auftragnehmerin. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Auftragnehmerin gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich erwirbt.

§ 6 Rückgaberecht und Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
§ 6.1 Rückgaberecht

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagkosten gutgeschrieben. Bei von uns zu vertretenden Rücknahmen tragen wir die Transportkosten und das Transportrisiko nur dann, wenn der Käufer uns mit der Abholung beauftragt und für eine ordnungsgemäße Verladung Sorge trägt.

§ 6.2 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen von Marketingentwicklungen
(1) Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
(2) Die Abnahme erfolgt schriftlich via Fax oder E-Mail durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. (3) Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 7 Widerrufsrecht
Ein uneingeschränktes Widerrufsrecht besteht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragstellung (gemäß § 312 d, 2 Fernabsatzgesetz). Hierzu genügt ein schriftlicher Widerruf per Post oder Mail (siehe Kontakt). Die Auftragnehmerin behält sich vor, für die bereits geleistete Arbeit eine Entschädigung zu verlangen, deren Höhe natürlich je nach Auftrag realistisch abgewogen werden muss.

§ 8 Gewährleistungspflicht
§ 8.1 Gewährleistungspflicht der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin leistet Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neusten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 8.2 Gewährleistungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Auftraggeber angestrebten Verwendungszwecke. Alleinig der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung der vom Auftraggeber erbrachten Leistungen für seine Zwecke. Im Zweifelsfall muss der Auftraggeber die Eignung anhand von z.B. Testdrucken oder -produktionen überprüfen. (2) Der Auftraggeber sichert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Nach Übergabe der Arbeiten und der Urheberrechte trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschließliche Verantwortung und Haftung. Die von der Auftragnehmerin erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Auftraggeber marken- oder urheberrechtlich überprüft werden. (4) Die Auftragnehmerin kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen übernehmen. Insbesondere zwischen RGB und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen. (5) Bei geliefertem Bildmaterial hat der Auftraggeber Sorge dafür zu tragen, dass dieses nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt ist und eine Verwendung verboten ist. Sollte der Auftragnehmerin vorsätzlich und wissentlich urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung gegeben werden, trifft diese keine Schuld an ggf. folgenden Regressansprüchen der Urheber. (6) Markenrechtsrecherche beim Logodesign ist nicht Bestandteil einer Beauftragung der Auftragnehmerin. Eine eventuell gewünschte Markenanmeldung muss der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchführen. Die Auftragnehmerin weist jedoch darauf hin, dass nicht jedes Logo weltweit registriert ist, sodass immer die Möglichkeit ähnlicher Elemente bestehen kann, auch wenn dies nicht so beabsichtigt wurde.
(7) Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen gesondert berechnet.

§ 8.3 Mängel
Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe bzw. Erhalt eines gedruckten gestalteten Erzeugnisses oder Erhalt der bestellten Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zur Fristwahrung bei der Mängelrüge genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Zeigt sich ein Mangel später, so muss unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Absprache nicht statthaft. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Soweit diese Maßnahmen die Reklamation beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmerin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber ist hierbei zum Nachweis verpflichtet.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Alle durch die Auftragnehmerin gestalteten Objekte unterliegen ihrem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das volle Nutzungsrecht nach vollständigem Rechnungsausgleich. Unberührt hiervon sind bloße Reinzeichnungen/grafische Umsetzungen die ohne gestalterisches Zutun der Auftragnehmerin auf Basis einer zu 100% fertigen Vorlage des Auftraggebers umgesetzt werden. (2) Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die durch die Auftragnehmerin gestalteten Erzeugnisse nicht durch den Auftraggeber verwendet werden, bei Zuwiderhandlung wird die Auftragnehmerin die nötigen rechtlichen Schritte einleiten und ggf. eine Unterlassungsaufforderung erwirken.

§ 10 Datenschutz
Die IP Wellness & Marketing GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Die IP Wellness & Marketing GmbH wahrt den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Ausnahmsweise ist es erforderlich, dass die IP Wellness & Marketing GmbH personenbezogene Daten an Dritte, wie die interpartner Sartory GmbH weitergibt, um Aufträge, wie Bestellungen, abwickeln zu können. Die IP Wellness & Marketing GmbH versichert, dass diese Daten mit Sorgfalt behandelt und nur für den Zweck des Auftrages genutzt werden.

§ 11 Haftungsbeschränkungen
(1) Die IP Wellness & Marketing GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die IP Wellness & Marketing GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. Sowie die Haftung der IP Wellness & Marketing GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten verursacht worden ist. (2) Sofern die IP Wellness & Marketing GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbedingungen
Erfüllungsort ist Dorsten. Wenn die Besteller Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Dorsten oder Landgericht Essen für alle Vertragspartner. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers unbekannt ist. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige gesetzliche Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.

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